Heute war die taz wieder einmal der Auslöser für mich, noch einmal über ein paar Informationen nachzudenken. In der Ausgabe vom 26.Oktober 2012 wird im Ressort Nord- Hamburg darüber geschrieben, dass ein gewalttätiger Übergriff der Polizei bei einer Demonstration gerichtlich zu den Akten gelegt wurde. Immer wieder wird davon berichtet, das Vollzugsbeamte ihre Position in der Öffentlichkeit ausnutzen und die Grenzen des Gesetzes Überschreiten.
[…] In der Griesstraße hatte sich die Situation später schon wieder entspannt, als die sächsische BFE auf die Blockierer zurannte. „Völlig außer sich, einige brüllten“, schreibt Benjamin Laufer bei Hinz und Kunzt-Online. „’Zurück!‘ schrie einer immer wieder, der die Fassung verloren zu haben schien.“ Dann seien die auf dem Boden sitzenden Personen überrannt worden. „Stephan wurde von einem Polizisten mehrfach getreten und mit dem Schlagstock verprügelt, während er wehrlos am Boden lag“, sagt Laufer. „Er krümmte sich auf dem Boden und hatte ein schmerzverzerrtes Gesicht.“ Als sich der Occupy-Aktivist, der übrigens zahlreiche blaue Flecken davontrug, aufgerappelt hatte und bei der sächsischen Polizeieinheit protestierte, bekam er zur Antwort, er solle 110 anrufen, so Hinz und Kunzt-Online. „Ein anderer sagte: ’Ihr schmeißt doch mit Steinen und zündet Autos an.“ Wieso die Täter nicht ermittelt werden konnten, bleibt ein Rätsel. Denn bei der Vernehmung beim Dezernat interne Ermittlungen bestätigten die Ermittler dem Augenzeugen, dass die eingesetzten Beamten gut zu erkennen seien. „Da muss ich im Detail passen“, sagt Möllers von der Staatsanwaltschaft. „Wenn die Betroffenen unzufrieden sind, müssen sie sich beschweren.“ […]
Aber auch innerhalb der Bundeswehr gibt es immer wieder Fälle von Straftaten. Und entgegen der öffentlichen Meinung, dies würde nur niederere Dienstgrade betreffen, muss ich leider passen. Straftaten in der Budneswehr, egal ob es sich um Körperverletzung, Drogenhandel oder Drogenmissbrauch, Diebstahl, Raub, Vergewaltigung oder Kinderpornografie handelt. Aber wieviel dieser Straftaten werden auch entsprechend öffentlich gemacht? Vieles wird „intern“ geregelt, das Ansehen der Truppe solle doch in der Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen. Ist das gerecht? Ich möchte kurz zwei Beispiele schildern, bei denen es sich um Fälle aus der Feldjägertruppe handelt.
Feldjäger, die Hüter von Recht und Ordnung in der Bundeswehr genießen einen besonderen Status. Nicht von allem geliebt, sind sie der verlängerte Arm des Disziplinarvorgesetzten und sind mit disziplinarrechtlichen Befugnissen allen Soldaten der Bundeswehr gegenüber ausgestattet. Jeder Feldjägerfeldwebel durchläuft auch eine entsprechende Ausbildung, ähnlich wie die der Polizei. Recht- Unterricht, waffenlose Selbstverteidigung, Englisch und einiges mehr gehört zum Ausbildungsprogramm. Sie sollten ebenso wie die Polizisten, die den Rechtstaat vertreten, für Bürgerrechte und die Demokratie eintreten, eben allen ein Vorbild sein. Der Betreiber der Webseite „Feldjäger- German Military Police“ schreibt zum Beispiel über „aktuelle Fälle“, aber auf meine Anfrage, weshalb nachfolgend beschriebener Fall bei ihm keine Erwähnung findet, kam keine Reaktion. (Dieser Satz wird im vollem Umfang gestrichen- Bermerkung dazu im Kommentar)
Eine 47 Jahre alte Frau aus dem Zollernalbkreis ist am Freitag vergangener Woche gegen drei Uhr in Stetten a.k.M. nur knapp einer Vergewaltigung entgangen. Ein 30-jähriger Bundeswehrsoldat wurde am Mittwoch in Hamburg wegen dringenden Tatverdachts festgenommen.Stetten a.k.M. – Eine 47 Jahre alte Frau ist am vergangenen Freitag gegen drei Uhr in Stetten a.k.M. nur knapp einer Vergewaltigung entgangen. Wie die Polizei erst jetzt mitteilt, wurde daraufhin am Mittwoch ein 30-jähriger Bundeswehrsoldat in Hamburg wegen dringenden Tatverdachts festgenommen. Die Frau war gerade dabei, Zeitungspakete aus ihrem Fahrzeug auszuladen, als sie angegriffen wurde. Der Mann versuchte, ihr die Kleider vom Leib zu reißen und brachte unmissverständlich zum Ausdruck, dass er sie vergewaltigen wolle. Sie wehrte sich und schrie um Hilfe, worauf der Täter abließ. Bei einem neuerlichen Angriff trat er in Kampfsportmanier mit den Füßen gegen sie und warf sie Boden. Wiederum versuchte er sie zu entkleiden, wobei er sie mit Fußtritten und Schlägen malträtierte. Aufgrund ihrer Gegenwehr ließ er schließlich von ihr ab. Die Frau wurde erheblich verletzt und wird psychologisch betreut. Bei den Ermittlungen fiel der Verdacht dann auf einen 30-jährigen Soldaten aus Hamburg, der einen Lehrgang in Stetten a.k.M. besucht hatte.
Noch drei Jahre danach trägt der Berufssoldat aus Hamburg im Dienst eine Waffe. Niemand in der Kompanie tat etwas aktiv dagegen, erst recht nicht der Kompaniechef. Die Soldaten sprachen zwar untereinander, eher mit vorgehaltener Hand darüber, aber Kritik wurde nicht geübt. Im Jahr 2010 wurde der beschuldigte Soldat vom Schöffengericht in Sigmaringen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer hohen finanziellen Wiedergutmachung verurteilt. In der Ausgabe vom 10.Juni 2010 schreibt der Südkurier darüber folgendes:
[…] Auch heute noch, acht Monate später, wird die 47-jährige Frau von Panikattacken, Herzrasen sowie Angstzustände geplagt, wenn sie an die Nacht auf den 2. Oktober des vergangenen Jahres zurückdenkt. Als die Frau um 3 Uhr morgens in Stetten a.k.M. gerade dabei war, Zeitungen auszutragen, baute sich der 30-jährige Feldwebel plötzlich vor ihr auf und beleidigte sie mit den Worten „Ich vergewaltige dich jetzt, du Schlampe“. Dabei stürzte er sich auf sein Opfer, packte es am Hals und schlug es. „Ich habe laut geschrien und mich heftig gewehrt“, sagte die Frau als Zeugin und Nebenklägerin vor Gericht. Irgendwann habe der Mann zwar kurzzeitig von ihr abgelassen, um sich dann erneut in „Kampfsportart“ auf sie zu stürzen. Dabei trat er der Frau gegen das Knie, sodass sie zu Boden stürzte. „Er hat mich am Kopf gepackt und geschrien, das überlebst du nicht“, schilderte die Frau den Vorfall dem Schöffengericht. Schließlich habe er von ihr gelassen und sei zu Fuß geflüchtet. Verletzungen im Brustbereich, am Hals und Prellungen am ganzen Körper waren die Folge. […]
Der Täter selbst gibt an, er könne sich an die begangene Tat nicht mehr erinnern. Das Schöffengericht Sigmaringen verurteilte den Feldjägerfeldwebel, der sich bei dem Opfer entschuldigt hatte, zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten mit dreijähriger Bewährung, außerdem hat der Angeklagte 21 000 Euro an das Opfer zu zahlen. Der Beschuldigte ist nach wie vor Soldat, nicht mehr in seiner alten Dienststelle, da zum Schutz des Täters und dem Ansehen der Kompanie eine Entscheidung getroffen werden musste. Nach den vergangenen Skandalen in der Bundeswehr, bei denen Soldaten genötigt wurden, zum Beispiel rohe Schweineleber zu essen oder sich schikanösen Verhörmethoden zu unterziehen, wird es immer schwerer das Ansehen der Truppe in der Öffentlichkeit aufrecht zu halten. Die Truppe kämpft seit dem Auslandseinsatz in Afghanistan immer stärker um Würdigung ihres Dienstes, mit wenig Erfolg. Fälle von Straftaten erzeugen nicht zuletzt ein Bild von Soldaten, die in ihrem eigenen kleinen Mikrokosmos leben.