Noch ist nicht viel passiert, aber wer will schon den Anfang einer großartigen Geschichte verpassen? Es fing ganz harmlos an, denn ich recherchiere für eine Story über Hunde, die per Gesetz in Hamburg einfach verboten wurden. Der Hamburger Senat sah zum Zeitpunkt des Gesetzesentwurfes im Jahr 2000 vor, diese Hunde töten zu lassen, bekam aber einen Gegenschlag aus der tierärztlichen Vereinigung in Hamburg zu spüren. Am 18.10.2000 schrieb die Tierärztekammer einen offenen Brief an die damalige Senatorin Roth, um im Bezug auf Tierschutz, Hundehaltung etc. eine klare Haltung der Tierärztekammer darzustellen.
Die Euthanasie wurde nicht eingeführt, aber dennoch ein Halteverbort bestimmter Rassen ausgesprochen. Ich möchte an dieser Stelle nicht darauf eingehen, dass es keine „Kampfhunde“ gibt, weder in Hamburg, New York, oder irgendwo auf Fuerteventura. Nun sollte es also im Interesse der Tierheime in Hamburg sein, sich zum genannten Thema frei und offen zu äußern, denn gerade sie sind u.a. die leidtragenden des Gesetzes. Sie haben die Boxen voller Hunde, die ein neues zu Hause dringend benötigen, aber immer mit dem bitteren Beigeschmack: „Nicht in Hamburg“! Sie sind nicht gerade auskunftsfreudig dem Thema gegenüber, also zurück an die Basis, dorthin, wo dieses Gesetz überwacht, kontrolliert und anscheinend mit Freude sanktioniert wird- zum Bezirksamt in Hamburg. Aber auch dort musste ich feststellen, dass mir die Auskunft verweigert wird. Denn ausschließlich die Pressestelle würde mir gegenüber Informationen frei geben und bestimmen, welche Inhalte ich zu erfahren hätte.
Die verantwortliche Dame gab den Angestellten in meinem Beisein sehr eindeutig zu verstehen, keine Aussagen mir gegenüber zu tätigen. Auf meinen Hinweis, dass ich als Bundesbürger nur von meinem Auskunftsrecht Gebrauch machen möchte, wurde mir entgegen gebracht, das sie mit einem Bürger, aber nicht mit einem Journalisten sprechen würde. Nett, dass ich schon zu einem minderwertigerem Staatsangehörigen mutiert bin. Im §4 (Informationsfreiheit) des „Hamburgisches Presserecht“ steht klar definiert, wie und wann eine Behörde Auskunft erteilen muss. Ich bin also nicht abgeneigt, diese Dame aufzuklären, wie sie mit dem Staatsbürger und der Presse umzugehen hat. Es ist mir an dieser Stelle nicht nur mehr ein Bedürfniss für die betroffenen Tiere zu arbeiten, sondern auch als Aufklärer für die Leserinnen und Leser (und der angestellten Dame der Verwaltung). Ich hoffe gerade jetzt das Interesse bei euch geweckt zu haben, also schreibt mir, oder seid einfach virtuell bei der Fortsetzung meiner Recherche dabei. (eh)